Was ist die Maschinenrichtlinie?
Die EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG legt die grundlegenden Sicherheitsanforderungen für Maschinen und Anlagen fest, die in der EU in Verkehr gebracht werden.
Sie gilt auch für Transportroboter, AMR und Palettierroboter.
Inhalte
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technische Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
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CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung
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Risikobewertungspflicht vor Inbetriebnahme
Frage: Muss ein Integrator die Richtlinie auch beachten?
Ja – wer mehrere Maschinen zu einer Anlage kombiniert, gilt als Hersteller im rechtlichen Sinn und trägt die Verantwortung für CE-Konformität.
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